Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: südöstlich "Schewenhorst", nordöstlich Schewenhorst 27 und südwestlich Schewenhorst 11
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß
13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat in der Sitzung am 25.01.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung für das Gebiet südöstlich "Schewenhorst", nordöstlich Schewenhorst 27 und südwestlich Schewenhorst 11, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
- Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;
- Aktivierung einer Innenbereichsfläche als Maßnahme der Nachverdichtung;
- Verbreiterung des vorhandenen Weges östlich der Bebauung 'Schewenhorst' auf 5,00 m zur besseren Erreichbarkeit der südlich anschließenden Fläche.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß
13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Gleichzeitig wurde in der Sitzung am 25.01.2021 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in der Zeit
vom 01. Februar 2021 bis 12. Februar 2021
öffentlich aus.
Sie finden die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie einen Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Oltmann, unter
Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 29.01.2021
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: