Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 13, 10. Änderung der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: Teilbereich 1: für das Gebiet des Grundstückes Thie 30
Teilbereich 2: für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß
13a Abs. 3 Nr. 2
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat in der Sitzung am 23.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 13, 10. Änderung für den Teilbereich 1: für das Gebiet des Grundstückes Thie 30 und Teilbereich 2: für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
- Lückenschluss der Bebauung Thie
- Sicherung der Ausgleichsfläche
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß
13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Gleichzeitig wurde in der Sitzung am 23.11.2020 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in der Zeit
vom 01. Februar 2021 bis 12. Februar 2021
öffentlich aus.
Sie finden die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie einen Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Oltmann, unter
Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 29.01.2021
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: