Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Fläche „Hahnenkaten“, südlich der Bebauung „Moorende“ und westlich der Bebauung „Heinrichstraße“
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung Brunsbek in der Sitzung am 05.09.2019 beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunsbek für das Gebiet östlich der Fläche „Hahnenkaten“, südlich der Bebauung „Moorende“ und westlich der Bebauung „Heinrichstraße“ mit Bescheid vom 23.04.2019 (Az.: IV 527-512.111-62088) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amtsiek.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Siek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 31.05.2019
Amt Siek
Der Amtsvorsteher