Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Straße „Hahnenkaten", südlich der Bebauung „Moorende" und westlich der Bebauung „Heinrichstraße"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.05.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunsbek für das Gebiet östlich der Straße „Hahnenkaten", südlich der Bebauung „Moorende" und westlich der Bebauung „Heinrichstraße" das im Norden: durch das benachbarte Flurstück 54/7 (Flur 4), im Osten: durch die benachbarten Flurstücke 57/11, 57/10, 57/5, (Flur 4) sowie durch die benachbarten Flurstücke 6/4, 6/2, 6/3 und 7/1 (Flur 5), im Süden und Südwesten: durch die benachbarten Flurstücke 2/19 und 58 (der Flur 5) sowie im Nordwesten: durch die benachbarten Flurstücke 2/17, 2/18, 2/5, 2/6, 2/7, 2/15, 2/16, 2/9, 2/10 (Flur 5) sowie 58 (Flur 4) begrenzt wird, und die Begründung einschließlich dem Umweltbericht hierzu liegen
vom 11. Juni 2018 bis 13. Juli 2018
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen mit aus:
- schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek (Verkehrs- und Gewerbelärm und Geruch), Lärmkontor GmbH, Hamburg (18.01.2018)
- Gutachten zur Geruchsimmissionen durch einen landwirtschaftlichen Betrieb im Rahmen der Bauleitplanung für eine Wohngebiet in Brunsbek, OT Kronshorst, TüV Nord Umweltschutz, Hamburg (16.04.2018)
- Bestandsplan im Rahmen des Grünordnerischen Fachbeitrags und artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan 11 (in Bearbeitung), Landschaftsplanung Jacob, Norderstedt
- die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zur 13. Änderung des FNP’s
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren einer Wohnbauflächenausweisung insbesondere die Auswirkung auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Fläche, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in [1], [2], [3], [4], in der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und in der Stellungnahme vom Landkreis Stormarn
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Immissionen (Lärm- und Geruch) und zu treffende Festsetzungen, zu den Wohn- und Wohnumfeldfunktionen (Standort-Alternativenprüfung) sowie zum Freizeit- und Erholungsfunktion.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Fläche
- finden sich in [1], [2], [5], [8] und in der Stellungnahme vom Landkreis Stormarn
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bodenbeschaffenheit, Flächennutzung, Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- finden sich in [1], [2], [5], in der Stellungnahme vom Gewässerpflegeverband Bille und in der Stellungnahme vom Landkreis Stormarn.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenwasserständen, Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter durch Versiegelung sowie den Oberflächenabfluss.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in [1], [2], [3], [4], [5] und in der Stellungnahme vom Hamburger Verkehrsverbund GmbH.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur klimatischen und lufthygienischen Situation, zum örtlichen Klima, zur nicht gegebenen besonderen Kaltluftentstehungs- oder Luftaustauschfunktionen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere einschl. Biologischer Vielfalt
- finden sich in [1], [2], [6], [8] in der Stellungnahme vom Landkreis Stormarn (untere Naturschutzbehörde) und in der Stellungnahme vom LLUR (untere Forstbehörde).
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu potenziell vorkommenden Tierarten, zu den vorhandenen gesetzlich geschützten Knicks, zum Nichtvorhandensein von seltenen, gefährdeten oder geschützten Pflanzenarten aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der geringen Vielfalt an Biotoptypen, zur untergeordneten Bedeutung für den örtlichen Biotopverbund durch die Knickstrukturen, zum Artenschutz, zum Nicht-Vorkommen von Wald im Sinne des Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LWaldG) sowie zu Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in [1], [2], [6], [8] und in der Stellungnahme vom Landkreis Stormarn (untere Naturschutzbehörde)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur bestehenden Knicklandschaft sowie zur landschaftlichen Einbindung des Baugebietes bzw. zur geplanten Bebauung.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in [1], [2], [6] und in der Stellungnahme vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein, Obere Denkmalschutzbehörde.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem Nichtvorhandensein von Kulturdenkmälern im Änderungsgebiet bzw. dem im Umfeld befindenden archäologischen Denkmal.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zudem können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Für die 13. FNP-Änderung gilt ergänzend: eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sich im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Hinweis:
Der ca. 2,5 ha große Änderungsbereich liegt am südlichen Rand des Ortsteils Kronshorst und umfasst vollständig die Flurstücke 2/20 und 5/1 sowie teilweise die Flurstücke 8 und 2/19 der Flur 5 sowie teilweise das Flurstück 54/6 der Flur 4 der Gemarkung Kronshorst. Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wiedergegeben.
Siek, den 01.06.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher