13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Straße „Hahnenkaten", südlich der Bebauung „Moorende" und westlich der Bebauung „Heinrichstraße"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In der Sitzung am 06.09.2017 wurde durch die Gemeindevertretung Brunsbek beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom
05. März 2018 bis 16. März 2018
bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 02.03.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher