Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Die nachfolgende Bekanntmachung wurde bereits am 27.10.2017 im Stormarner Tageblatt und am 28.10.2017 im Markt abgedruckt.
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen wird die Bekanntmachung heute in der korrigierten Fassung veröffentlicht.
1. Änderung als Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Braak
Gebiet: nördlich „An der Chaussee“, östlich „Ihlendiek“, südlich „Ihlendiek 2A“ und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Braak hat in der Sitzung am 14.08.2017 beschlossen, die 1. Änderung als Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet nördlich „An der Chaussee“, östlich „Ihlendiek“, südlich „Ihlendiek 2A“ und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen, im beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Förderung einer qualitativen Innenentwicklung durch Nachverdichtung:
Begrenzung der Versiegelung durch Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,225 (wie im Ursprungsplan):
Festsetzung von eingeschossigen Einzelhäusern mit einer max. Firsthöhe von 8,50m, bezogen auf die mittlere Höhe der jeweils die Baugrundstücke erschließenden Straße (wie im Ursprungsplan):
Vorgabe einer Mindestdachneigung von 30° und einer Höchstdachneigung von 48° für Hauptgebäude (wie im Ursprungsplan):
Vorgabe einer Mindestgrundstücksgröße von 800m² zur Wahrung des Charakters eines dörflichen Wohngebietes (wie im Ursprungsplan):
Begrenzung der maximal zulässigen Anzahl von Wohnungen auf zwei pro Wohngebäude.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 03.11.2017
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
si/eo