Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Hinweis:
Die Bekanntmachung wurde nur im „Markt" am 20.01.2018 und nicht wie geplant, auch in der Ausgabe des Stormarner Tageblattes am 19.01.2018 abgedruckt. Dies würde einen Verfahrensfehler darstellen.
Daher wird die Bekanntmachung nun erneut im „Stormarner Tageblatt" als auch im „Markt" mit geänderten Daten abgedruckt.
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Braak Gebiet: westlich „Höhenkamp" (K96), südlich des bebauten Grundstücks Höhenkamp 10, östlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Braak hat in der Sitzung am 11.12.2017 beschlossen, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich „Höhenkamp" (K96), südlich des bebauten Grundstücks Höhenkamp 10, östlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen aufzustellen.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte und andere soziale Infrastruktur" anstelle einer „Fläche für die Landwirtschaft"
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gleichzeitig wurde in der Sitzung am 11.12.2017 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom
29. Januar 2018 bis 09. Februar 2018
bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Hinweis: Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 26.01.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: