Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Fernwärme-Versorgung Stapelfeld Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die
Hanseatische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Datum vom 31.07.2018 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wiedergabe des Bestätigungsvermerks:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Fernwärme-Versorgung Stapelfeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigen-betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buch-führung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts-tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und wesentlicher Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht der Fernwärmeversorgung Stapelfeld hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften, steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass.“
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat am 01.10.2018 folgenden Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses gefasst:
„Der Jahresabschluss der Fernwärmeversorgung Stapelfeld für das Wirtschaftsjahr 2017 wird entsprechend dem vorliegenden Prüfungsbericht genehmigt und festgestellt. Die Bilanzsumme beträgt 2.373.183,56 €, der Jahresüberschuss 108.136,17 €.Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 108.136,17 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.“
Das vorstehende Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss nebst Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und Lagebericht liegen in der Zeit vom 11. März 2019 bis einschließlich 19. März 2019 im Amt Siek, Hauptstr. 49, 22962 Siek während der Dienststunden im Bürgerbüro zur Einsichtnahme aus.
Jeder kann während der Sprechzeiten des Bürgerbüros Einsicht in diese Unterlagen nehmen.
Bekannt gemacht
Siek, 08. März 2019
Amt Siek - Der Amtsvorsteher