Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: Grundstück „Reinbeker Straße 33 – 35“ (vorhandene Tennishallen)
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß
13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 05.10.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet Grundstück „Reinbeker Straße 33 – 35“ (vorhandene Tennishallen) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (GEe) zwecks Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 16.10.2020 Amt Siek
Der Amtsvorsteher