Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Benennung von Straßennamen der Gemeinde Siek sowie Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003
Die Benennung von Straßen ist gemäß § 47 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG SH) Angelegenheit der Gemeinde.
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 30.08.2018 beschlossen, die im Bebauungsplan 21 der Gemeinde Siek neu entstandene Straße wie folgt zu benennen:
Kirchenstieg
In der beigefügten Karte ist die Straße Kirchenstieg farblich rosa hervorgehoben.
Des Weiteren widmet die Gemeinde Siek, als Trägerin der Straßenbaulast, hiermit gemäß § 6 StrWG folgende Straße dem öffentlichen Verkehr:
Kirchenstieg (Gemarkung Siek, Flur 4, Flurstück 257)
Die Einstufung des grün markierten Teils der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße (Gemeindestraße). Eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten wird nicht verfügt.
Die Einstufung des blau markierten Teils der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr 4b StrWG als sonstige öffentliche Straßen mit der Beschränkung auf die Benutzung „Fußgänger“ und „Fahrradfahrer“.
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Siek und sind in der beigefügten Karte farblich hervorgehoben.
Inkrafttreten
Die Allgemeinverfügung, bzw. Widmung gilt mit Ablauf des Tages als bewirkt, an dem die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung, bzw. Widmung im Internet unter www.amtsiek.de verfügbar ist und der Hinweis auf sie in der Tageszeitung „Stormarner Tageblatt in Verbindung mit dem Anzeigenblatt Markt Ahrensburg, Bargteheide, Trittau“ erfolgt ist.
Begründung
Die Straße benötigt aus bauordnungsrechtlichen Gründen einen Straßennamen sowie eine Widmung. Der Straßenname steht im Ermessen der Gemeinde. Als Träger der Baulast verfügt die Gemeinde Siek über die Widmung.
Rechtsbelehrung
Gegen diese Verfügung bzw. Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Siek, Hauptstraße 49, 222962 Siek schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Siek, den 13.09.2019
Amt Siek/ Der Amtsvorsteher