Die von den Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023 liegen in der Zeit vom
18. Juni 2018 bis 22. Juni 2018
während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Amtsverwaltung Siek im Bürgerbüro zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche – gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetztes nicht hätten aufgenommen werden dürfen (§ 32) oder nicht aufgenommen werden sollte (§ 33, 34).
Siek, 13. Juni 2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher