Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I der Gemeinde Stapelfeld als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Gebiet: Groot Redder 2, Flurstück 21/39 (teilweise)
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 01.08.2016 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, für das Gebiet Groot Redder 2, Flurstück 21/39 (teilweise), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
- Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung eines 'Allgemeinen Wohngebietes' (WA) anstelle eines 'Dorfgebietes' (MD);
- Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Einbindung in das Siedlungsgefüge;
- Förderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Scheune;
- Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die in Aufstellung befindliche 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, der Gemeinde Stapelfeld für das Gebiet Groot Redder 2, Flurstück 21/39 (teilweise), liegt zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in der Zeit
vom 06. Juni 2017 bis zum 23. Juni 2017
zu folgenden Zeiten
Montag 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 07.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr
im Amt Siek Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 23.05.2017
Amt Siek
Der Amtsvorsteher