Amt Siek

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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Allgemeine Informationen

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr H. Hagendorf
Amt Siek
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-330
E-Mail: Zum Kontaktformular
Herr I. Izetov
Amt Siek, Zimmer 7 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-331
E-Mail: Zum Kontaktformular
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