Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Winterdienst
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner/in
Herr H. Hagendorf | |
Amt Siek Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-330 E-Mail: Zum Kontaktformular | |
Herr I. Izetov | |
Amt Siek, Zimmer 7 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-331 E-Mail: Zum Kontaktformular |
Infobereich
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