Amt Siek

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Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Winterdienst

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

Rechtsgrundlage
  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr H. Hagendorf
Amt Siek
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-330
E-Mail: Zum Kontaktformular
Herr I. Izetov
Amt Siek, Zimmer 7 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-331
E-Mail: Zum Kontaktformular
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