Amt Siek

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Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Veränderungssperren

Allgemeine Informationen

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§§ 14 bis 18 Baugesetzbuch (BauGB)


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau E. Oltmann
Amt Siek, Zimmer 6 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-310
E-Mail: Zum Kontaktformular
Frau A. Mamero
Amt Siek, Zimmer 6 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-311
E-Mail: Zum Kontaktformular
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