Amt Siek

Kopfbereich / Header

Hauptnavigation

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Standplatzgenehmigung

Allgemeine Informationen

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:

  • Reisegewerbekarte oder
  • Sondernutzungserlaubnis.

Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO) zuzüglich allgemeines Ordnungsrecht (zum Beispiel Straßen- und Wegerecht)


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau S. Saalfeld
Amt Siek, Zimmer 12 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-220
E-Mail: Zum Kontaktformular
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein VCard
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: 0431 530550-0
Telefax: 0431 530550-99
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ea-sh.deÖffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung


 
zurück

Infobereich

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen zeigen