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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

Welche Gebühren fallen an?

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

Rechtsgrundlage
  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 28 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).
Anträge / Formulare

Anträge sind formlos zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr H. Hagendorf
Amt Siek
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-330
E-Mail: Zum Kontaktformular
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