Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Meldebestätigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
Ansprechpartner/in
II.1 Sachgebiet Bürgerservice | |
Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-0 E-Mail: Zum KontaktformularHomepage: https://www.amtsiek.de/termine | Für Ihren Besuch im Bürgerbüro steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung.
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Infobereich
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