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Landschaftsplanung

Allgemeine Informationen

Die Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein stellt neben der Sicherung von Natur und Landschaft einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf kommunaler Ebene auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen dargestellt. Dabei sind die Landschaftspläne als naturschutzfachliche Ergänzung der von den Gemeinden aufzustellenden Flächennutzungspläne anzusehen.

Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Entwicklung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können.

Insbesondere mit einer umfassenden Bestandserhebung und -Bewertung von Natur und Landschaft sowie einer Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird dem Biotopverbund einschließlich eines unterschiedlichen Schutzgebietssystems ein besonderer Wert beigemessen.

Entscheidungen über künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über Maßnahmen des Naturschutzes können mit der Erstellung von Landschaftsplänen transparent gemacht werden. Ökologische Zusammenhänge sind deshalb verständlich darzustellen. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie über die Bedeutung dieser Flächen für Natur und Landschaft.

An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den Landschaftsplan geht,
  • an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), wenn es um das Landschaftsprogramm (= Basis des Landschaftsplans) geht.
Rechtsgrundlage
  • §§ 8 ff. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 5 - 7 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).
Was sollte ich noch wissen?

Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau E. Oltmann
Amt Siek, Zimmer 6 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-310
E-Mail: Zum Kontaktformular
Frau A. Mamero
Amt Siek, Zimmer 6 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-311
E-Mail: Zum Kontaktformular
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 55 - Naturschutz - 550 Naturschutz VCard
Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 160-1467
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kreis-stor­marn.­de/­kreis/fach­be­rei­che/­bau-um­welt-und-ver­kehr/na­tur­schutz.htmlÖffnungszeiten:
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
 
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur VCard
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: 0431 988-0
Telefax: 0431 988-7239
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.schles­wig-hol­stein.­de/­DE/­lan­des­re­gie­rung/­mi­nis­te­rien-be­hoer­den/V/v_no­de.htmlÖffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr



Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr



Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr



Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr



Freitag 09:00 - 15:00 Uhr


 
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