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Gewerbelegitimationskarte

Allgemeine Informationen

Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.  

Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat/haben wird.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Gewerbelegitimationskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte beträgt 35,00 €.

Rechtsgrundlage
  • § 55b Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.6 - VwGebV.
Was sollte ich noch wissen?

Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.


zuklappenAnsprechpartner/in
II.2 Sachgebiet Ordnung
Amt Siek
Hauptstraße 49
22962 Siek
E-Mail: Zum Kontaktformular

Die Verwaltung ist für Sie nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen online einen Termin.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.


Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 7

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein VCard
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: 0431 530550-0
Telefax: 0431 530550-99
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ea-sh.deÖffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung


 
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