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Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Amt Siek oder den Kreis Stormarn (Fahrerlaubnisbehörde).

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen
  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest; zur Zeit beträgt diese 24,00 Euro.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung

zuklappenAnsprechpartner/in
II.1 Sachgebiet Bürgerservice
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-0
E-Mail: Zum KontaktformularHomepage: htt­ps://ww­w.amt­siek.­de/ter­mine

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Buchen Sie Ihren Wunschtermin ganz einfach online:
Montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 19.00 Uhr.
Am Montag ist das Bürgerbüro zusätzlich von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung für Sie geöffnet.

Termine außerhalb dieser Zeiten können ebenfalls individuell vereinbart werden.


Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 7

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde VCard
Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 8902-20
Telefax: 04531 160-1963
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kreis-stor­marn.­de/­kreis/fach­be­rei­che/­be­son­dere-ord­nungs­an­ge­le­gen­hei­ten/stras­sen­ver­kehrs­an­ge­le­gen­hei­ten/­fueh­rer­schein­stel­le.htmlÖffnungszeiten:
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40
 
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