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Internationalen Führerschein beantragen

Allgemeine Informationen

Für Reisen in außereuropäische Länder wird häufig ein zusätzlicher Internationaler Führerschein empfohlen. Der Internationale Führerschein wird befristet für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt.

Sollten Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, müssten Sie gleichzeitig einen Umtausch in den Kartenführerschein beantragen. Die Bearbeitung für den Kartenführerschein dauert ca. 12 Wochen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Internationale Führerschein kann auf den folgenden Wegen beantragt werden:

  • per Post direkt an die Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde (Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten – Fahrerlaubnisbehörde, Rögen 36 – 38, 23843 Bad Oldesloe)

Dauer: 6 – 8 Wochen

  • persönlich im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes

Dauer: 7 – 9 Wochen

  • persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (telefonische Terminvereinbarung 04531/890220)

Dauer: sofort

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
  •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest; sie beträgt zur Zeit 13,80 Euro.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 4 Wochen benötigt.

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

Rechtsgrundlage

§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Fertigstellung wird der Internationale Führerschein automatisch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt. Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt in Empfang nehmen.

Weitere Informationen: https://www.kreis-stormarn.de/


zuklappenAnsprechpartner/in
II.1 Sachgebiet Bürgerservice
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-0
E-Mail: Zum KontaktformularHomepage: htt­ps://ww­w.amt­siek.­de/ter­mine

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Buchen Sie Ihren Wunschtermin ganz einfach online:
Montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 19.00 Uhr.
Am Montag ist das Bürgerbüro zusätzlich von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung für Sie geöffnet.

Termine außerhalb dieser Zeiten können ebenfalls individuell vereinbart werden.


Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 7

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde VCard
Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 8902-20
Telefax: 04531 160-1963
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kreis-stor­marn.­de/­kreis/fach­be­rei­che/­be­son­dere-ord­nungs­an­ge­le­gen­hei­ten/stras­sen­ver­kehrs­an­ge­le­gen­hei­ten/­fueh­rer­schein­stel­le.htmlÖffnungszeiten:
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40
 
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