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Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen

Allgemeine Informationen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Voraussetzungen:
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.

Verfahrensablauf:
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörden in den:

  • Kreisen und kreisfreien Städten,
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern,
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
  • gegebenenfalls Umleitungsplan.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro an. Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.

Rechtsgrundlage
  • §§ 44, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 261.

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau U. Lange
Amt Siek, Zimmer 11 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-224
E-Mail: Zum Kontaktformular
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 443 Verkehrslenkung VCard
Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 8902-13
Telefax: 04531 8902-50
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kreis-stor­marn.­de/­kreis/fach­be­rei­che/­be­son­dere-ord­nungs­an­ge­le­gen­hei­ten/stras­sen­ver­kehrs­an­ge­le­gen­hei­ten/­in­dex.htmlÖffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 8:30 bis 12:00 Uhr,
zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr,
Mittwochs geschlossen
 
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