Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/006/148

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld als Mitglied des Schulverbandes Stapelfeld stimmt der Änderung des § 12 der Verbandssatzung des Schulverbandes Stapelfeld zu.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Stapelfeld ist Verbandsmitglied des Schulverbandes Stapelfeld. Gemäß § 12 Abs. 2 und 3 der Verbandssatzung tragen die Verbandsmitglieder die Schullasten und die Schulbaulasten der Grundschule Stapelfeld.

 

Als Auszug der Verbandssatzung wird § 12 – Deckung des Finanzbedarfs - der Vorlage beigefügt.

 

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse des Schulverbandes fiel auf, dass die von den Gemeinden geleistete Umlage für die Schulbaulasten die Investitionen der Jahre 2013 und 2014 überschreitet (§ 12 Abs. 3).

 

Nach kameralem Recht wurden diese nicht verbrauchten Umlagemittel einer Rücklage zugeführt. Rücklagen sind nach dem neuen Haushaltsrecht in dieser Form nicht mehr zulässig.

 

Nach dem doppischen Haushaltsrecht sind Investitionszuweisungen als Sonderposten in die Bilanz aufzunehmen, jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlich geleisteten Investitionsauszahlungen. Die von den Gemeinden zu viel gezahlten Beträge können somit nicht den Sonderposten zugeordnet werden und müssten den Gemeinden erstattet werden.

 

Dies wiederum lässt die Verbandssatzung derzeit nicht zu, da eine jährliche Endabrechnung der Schulverbandsumlage für die Grundschule Stapelfeld nicht vorgesehen ist.

 

Der Verbandsversammlung wurde für die Sitzung am 03.12.2015 (siehe Sitzungsvorlage Schulverband Stapelfeld Nr. 2015/008/049) vorgeschlagen, die Verbandssatzung anzupassen und § 12 Abs. 5 wie folgt zu ergänzen:

 

„Eine Endabrechnung der Schulverbandsumlagen nach Abs. 2 und 3 ist zum Jahresende nach den vorgegebenen Verteilungsmaßstäben vorzunehmen.“

 

Nach § 15 der Verbandssatzung des Schulverbandes Stapelfeld bedarf eine Änderung des § 12 der Verbandssatzung der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...