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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/008/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung Stapelfeld beschließt die Neufassung der Verbandssatzung, wie sie sich aus der Anlage ergibt.

 

Die überzahlten Schulbaulasten der Jahre 2013 und 2014 sind an die Verbandsmitglieder zu erstatten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. § 12 – Deckung des Finanzbedarfs

 

Gemäß § 12 Abs. 2 und 3 der Verbandssatzung tragen die Verbandsmitglieder die Schullasten und die Schulbaulasten der Grundschule Stapelfeld.

Als Auszug der Verbandssatzung wird § 12 – Deckung des Finanzbedarfs - der Vorlage beigefügt.

 

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse des Schulverbandes fiel auf, dass die von den Gemeinden geleistete Umlage für die Schulbaulasten die Investitionen der Jahre 2013 und 2014 überschreitet (§ 12 Abs. 3).

Nach kameralem Recht wurden diese nicht verbrauchten Umlagemittel einer Rücklage zugeführt. Rücklagen sind nach dem neuen Haushaltsrecht in dieser Form nicht mehr zulässig.

Nach dem doppischen Haushaltsrecht sind Investitionszuweisungen als Sonderposten in die Bilanz aufzunehmen, jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlich geleisteten Investitionsauszahlungen. Die von den Gemeinden zu viel gezahlten Beträge können somit nicht den Sonderposten zugeordnet werden und müssten den Gemeinden erstattet werden.

 

Dies wiederum lässt die Verbandssatzung derzeit nicht zu, da eine jährliche Endabrechnung der Schulverbandsumlage für die Grundschule Stapelfeld nicht vorgesehen ist.

 

Es wird vorgeschlagen, die Verbandssatzung anzupassen und § 12 Abs. 5wie folgt zu ergänzen:

 

„Eine Endabrechnung der Schulverbandsumlagen nach Abs. 2 und 3 ist zum Jahresende nach den vorgegebenen Verteilungsmaßstäben vorzunehmen.“

 

2. § 19 – Veröffentlichungen

 

Gemäß aktueller Verbandssatzung des Schulverbandes Stapelfeld erfolgt die Bekanntmachung von Satzungen, örtlichen Bekanntmachungen etc. im Internet auf www.amtsiek.de sowie bei Rechtsetzungsverfahren zuvor über einen Hinweis im „Stormarner Tageblatt“.

 

Der Vertrag mit dem Stormarner Tageblatt wurde seitens des Verlages zum 31.12.2015 gekündigt. Ab dem 01.01.2016 wird die Tageszeitung „Stormarner Tageblatt in Verbindung mit dem Anzeigenblatt Markt Ahrensburg, Bargteheide, Trittau“ die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichen.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Siek wird diesen Vertrag und die damit verbundene Hauptsatzungsänderung (in diesem Fall aufgrund der Übersichtlichkeit eine Neufassung) voraussichtlich am 26.11.2015 (siehe Vorlage Amtsausschuss 2015/001/122) beschließen. Aus Vereinfachungsgründen und aus Gründen der Vereinheitlichung wird verwaltungsseitig empfohlen, innerhalb des Amtes Siek dieselbe Veröffentlichungsform zu wählen.

 

Sollte der Amtsausschuss wider Erwarten eine andere Veröffentlichungsform beschließen, wäre seitens des Schulverbandes Stapelfeld eine analoge Entscheidung zu treffen.

 

Die Änderung der Form der örtlichen Bekanntmachung bedarf einer Änderung der Verbandssatzung. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde eine Neufassung vorgenommen. Hier wurde zum einen wie in Nr. 1 ausgeführt der § 12 sowie aufgrund von Nr. 2 der § 19 geändert. Weiterhin wurde der § 21 Gleichstellung von Mann und Frau eingefügt und damit in der Satzung selbst auf weibliche und männliche Bezeichnungen verzichtet. Ein Entwurf ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Anlagen

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