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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/004/182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet südlich und östlich der Dorfstraße (K91), Dorfstraße 22 – 24a (nur gerade Hausnummern) wird der Bebauungsplan Nr. 24 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

-Städtebauliche Ordnung der Bebauung auf der ehemaligen Hofstelle

-Berücksichtigung der Anforderungen zur Sicherung des Ortsbildes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg,
St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im o.g. Bereich vor. Dieser Bereich wurde bisher nicht in den Bebauungsplan Nr. 12 aufgenommen, da ein damals bestehender landwirtschaftlicher Betrieb einen Immissionskreis verursacht hat. Daher war es bisher, hier eine Bebauung vorzusehen.

 

Zwischenzeitlich wurde die Tierhaltung aufgegeben. Die Eigentümer möchten langfristig eine Wohnbebauung vornehmen und bitten daher um Überplanung der Fläche. Die Gemeinde hat sich bereits dafür ausgesprochen, so dass nun der formale Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.

Der städtebauliche Vertrag zur Absicherung der Planungskosten wurde bereits unterzeichnet.

 

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Anlagen

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