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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/004/179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 13. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern) sowie südlich Oetjendorfer Landstraße 57 bis an den Knick folgende Änderung der Planung vorsieht:

-Entwicklung von Baugrundstücken entlang der Oetjendorfer Landstraße

-Berücksichtigung der landschaftlichen Elemente und Schaffung eines dörflichen Ortsrandes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg, St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Grundstücke Oetjendorfer Landstraße 63 und 63a hat sich im Rahmen verschiedener bauordnungsrechtlicher Verfahren herausgestellt, dass das Baurecht verschieden ausgelegt wird.

Um hier eine städtebauliche Ordnung herzustellen, hat sich die Gemeinde bereits grundsätzlich dafür ausgesprochen, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

 

Um das Verfahren einzuleiten, ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Hieran anschließend kann dann die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.

 

Die Verfahrenskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Eine entsprechende vertragliche Absicherung liegt vor.

 

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Anlagen

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