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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/006/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Ergibt sich aus der Beratung. Es sollten für Elementar und Krippe Kostendeckungsgrade vorgegeben werden.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation für die KiTa Stapelfeld wurde für das Jahr 2016 anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Pädagogische Personalstunden 502,5 Std. + Springer 33 Std. = 535,5 Stunden

-          39 Std. FSJ-ler bis 31.07.2016

-          61 Std. Wirtschaftspersonal

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der KiTa einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

 

Aufgrund dieser Grundlagen entstehen für 2016 Betriebskosten in Höhe von 927.030,57 Euro, welche zum Teil auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. In der Vergangenheit wurden Elterngebühren in Höhe von 37,5% der Betriebskosten erhoben. Als Anlage 1 ist eine Berechnung der KiTa-Gebühren mit 37,5% nach Kostenträgern (Betreuungsangebote) beigefügt.

 

Aufgrund der daraus entstehenden Beträge beim Kostenträger Krippe wurden Vergleichsberechnungen mit anderen Deckungsgraden (36% = Anlage 2, 34% = Anlage 3) vorgenommen. Ein unter 37,5%iger Deckungsgrad würde für die Gemeinde als Träger der Einrichtung zum einen einen höheren Gemeindeanteil ergeben. Zum anderen dürfte dann auch die Sozialstaffel bei Krippenkindern mit dem Kreis Stormarn lediglich in der Höhe des entsprechenden Deckungsgrades (unter 37,5%) abgerechnet werden. Dies bedeutet zum einen niedrigere Sozialstaffelerträge, zum anderen zusätzlich einen Gemeindeanteil, der bei 37,5% nicht entsteht (Anlage 4).

 

Zum Vergleich wurde eine Aufstellung vorgenommen, in der die Kosten pro Betreuungsstunde von anderen Kommunen dargestellt sind (Anlage 5).

 

In Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden wird die Gebührenkalkulation 2016 nicht mit allen Berechnungsgrundlagen geliefert. Dies erfolgt dann für die Sitzung des Finanzausschusses und der Gemeindevertretung. 
 

 

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