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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/006/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Zeit vom 15.06.2015 bis zum 15.07.2015 wurde die öffentliche Auslegung zum o.g. Verfahren durchgeführt.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 11.06.2015 von der Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.07.2015 gebeten.

Die Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.

Nach Abgabe einer Stellungnahme, die zur Änderung des Planentwurfes geführt haben, ohne dass die Grundzüge der Planung betroffen waren, wurde gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eine erneute eingeschränkte Beteiligung vom 27.07.2015 bis 18.08.2015 durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Anregungen und Bedenken geäußert.

 

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Anlagen

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