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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/004/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die Satzung der Gemeinde Hoisdorf über die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten, wie sie sich aus der Anlage ergibt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 114 Abs. 1 SchulG sind die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen auch Träger der Schülerbeförderung für Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen 5 bis 10 der weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen. Nach Absatz 2 bestimmen die Kreise durch Satzung, welche Kosten für die Schülerbeförderung als notwendig anerkannt werden. Der Kreis Stormarn hat hierzu – zuletzt geändert in 2013 – eine Schülerbeförderungssatzung erlassen. Eine Eigenbeteiligung der Eltern wurde gestrichen. Als nicht zumutbar wird ein Schulweg für die Klassenstufen 5 bis 10 anerkannt, wenn die nächstgelegene Schule im Geltungsbereich des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes in einfacher Entfernung weiter als 4 km zum Wohnsitz des Schülers entfernt ist. Dieses trifft auch für viele Hoisdorfer Schüler zu, sodass diese Schülerbeförderungskosten seitens Kreis Stormarn/Schulträger übernommen werden.

 

Da der offizielle Schulweg zum Schulzentrum Großhansdorf durch den Waldreiterweg führt, werden für einige Hoisdorfer Schüler die 4 km unterschritten. Dadurch, dass dieser Waldreiterweg im Dunkeln liegt, hat die Gemeindevertretung Hoisdorf aus Gründen der Sicherheit für die vergangene Wintersaison 2014/2015 (11/2014-3/2015) einen Zuschuss in Höhe von pauschal 40,00 Euro pro Monat auf Antrag gewährt, sofern die Schüler in diesen Monaten auf den Bus ausgewichen sind und weniger als 4 km von der Schule entfernt wohnen. 

 

Grundsätzlich ist eine Bezuschussung der Fahrkarten durch die jeweilige Wohnortgemeinde möglich. Da die Gemeinde Hoisdorf selbst nicht Schulträger der weiterführenden Schulen des Schulverbandes Großhansdorf ist, gelten die Regelungen des Schulgesetzes und der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

 

Im vergangenen Winter wurde das Angebot von 17 Schülern in Anspruch genommen. Die Gemeinde Hoisdorf hat hierdurch insgesamt 3.400,00 Euro aufgewendet. Nach aktueller Ermittlung ist für die Fahrt nach Hoisdorf zum Schulzentrum Großhansdorf eine Schülerfahrkarte Kreis erforderlich. Die monatlichen Kosten liegen aktuell bei 47,70 Euro für die Schüler-Hauptkarte und bei 38,70 Euro für die Schüler-Nebenkarte (Geschwister). Bei Erwerb eines Schülerabonnements für 12 Monate liegen die monatlichen Kosten bei 39,40 Euro bzw. 31,90 Euro für Geschwister. Verwaltungsseitig wird empfohlen, maximal die Kosten für die Schüler-Monatskarte Kreis zu übernehmen. Alternativ könnten auch monatliche Pauschalen, differenziert nach „Hauptkind“ und „Geschwisterkind“ festgesetzt werden.

 

Ausgehend von gleichbleibenden Schüler- und Geschwisterzahlen sowie gleichbleibenden Kosten für die Fahrkarten (ohne Abo) ergeben sich für die Gemeinde Hoisdorf folgende Kosten:

 

Wie bereits in den Gremien abgestimmt, werden die Fahrkosten zum Ende des gewährten Zeitraumes, also im April 2015, unter Vorlage der Fahrkarten erstattet.

 

Der beigefügte Satzungsentwurf berücksichtigt nur die Hoisdorfer Schüler, die eine weiterführende Schule des Schulverbandes Großhansdorf besuchen. Dieses sind die Friedrich-Junge-Schule und das Emil-von-Behring-Gymnasium. Schüler, die andere weiterführende Schulen besuchen, müssen nach wie vor die Fahrkarte selber zahlen, da die Großhansdorfer Schulen als nächstgelegene weiterführende Schulen im Sinne der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn anzusehen sind.

 

 

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Anlagen

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