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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/002/079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung für das Gebiet nördlich der Grundstücke "Achterhoff 2-6", westlich "Dorfstraße" und südlich der Grundstücke "Schmiedestraße 1-3" (s. beigefügten Lageplan) aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

Ausweisung einer gemischten Baufläche zur Unterbringung eines Dorfgemeinschaftshauses und einer Wohnnutzung.

 

Mit der Ausarbeitung soll das Büro für Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

Zur Prüfung der Verträglichkeit der geplanten Nutzungen ist ein Schallschutzgutachten zu beauftragen.

 

Anmerkung:

Gem. § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem Grundstück der Feuerwehr in der Dorfstraße im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten.

Hierin sollen neben einem Veranstaltungsraum auch Wohnungen im Obergeschoss geschaffen werden, um jungen Leuten die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde halten und sich weiter im Dorfgeschehen engagieren zu können.

Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, der die Fläche derzeit als Gemeindebedarfsfläche für die Feuerwehr darstellt.

Künftig soll diese als gemischte Baufläche dargestellt werden.

 

Um die Verträglichkeit der Wohnnutzung und der Feuerwehr auf dem Grundstück zu prüfen, ist ein Schallschutzgutachten erforderlich.

 

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Anlagen

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