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ALLRIS - Vorlage

Sachstandsbericht - 2015/008/042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Auf der verbleibenden Fläche des Schulsportfeldes wurde der belastete Unterbau der Laufbahnen i.Z.m. den Erschließungsarbeiten des neuen Baugebietes ausgebaut und entsorgt. Für die Neugestaltung des Feldes soll nun die Laufbahn / Sprunggrube i.Ri. des Baugebietes verlegt werden. Für die Restfläche sind die Höhen anzupassen und eine Planum herzustellen. Hierzu wird die Grasnarbe entfernt. Auf einem neuen Rasentragschichtgemisch erfolgen dann Feinplanum und Rasenansaat.

 

Die Anlaufbahn wird mit den Maßen 72 * 5,5m hergestellt. Als Deckmaterial kommt eine Tennendecke zum Einsatz (auf dynamischer Schicht). Die Einfassung der Sprunggrube erfolgt mittels Gartenbauschwellen, der Absprungbalken ist mit einem Alu-Rahmen eingefasst.

Auf eine Einfassung der Laufbahn mittels Rasenkanten wird verzichtet (brutto rd. 3.500€). Dadurch ist längerfristig aber mit einem höheren Pflegeaufwand zu rechnen.

 

Im Angebotspreis sind Kosten für die Fertigstellungspflege i.H.v. brutto rd. 4.000€ enthalten.

 

Die Gesamtkosten würden gemäß den Einheitspreisen eines vorliegendes Angebotes brutto 48.204,79 € betragen.

 

Damit eine Benutzbarkeit nach den Sommerferien gegeben ist, müssen die Arbeiten spätestens zu Beginn der 27 KW starten. Von den angefragten Firmen hat nur eine Firma diesen Termin bestätigt und ein Angebot abgegeben. Eine freihändige Vergabe ist zulässig, auf die Einholung weiterer Angebote (gemäß Vergabesatzung) wird aufgrund der zeitlichen Enge verzichtet. Die Begründung ist zu dokumentieren.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Mittel für diese Investition sind im Haushalt nicht vorgesehen, es müsste eine außerplanmäßige Auszahlung, dargestellt im Finanzhaushalt, erfolgen.

 

Außerplanmäßige Auszahlungen sind gem. § 95 d der Gemeindeordnung (GO) nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und eine Deckung gewährleistet ist. Da dieses im vorliegenden Fall nicht gegeben ist, muss gem. § 95 b Abs. 2 Nr. § GO unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden.

 

 

 

 

Sofern die Finanzierung gesichert ist, kann der Verbandsvorsteher die Auftragsvergabe in Eilentscheidung freigeben.

 

 

 

 

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