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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/001/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss:

 

1) Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 (gemäß Anlage) mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan 2013.

 

2) Die Amtsumlage verbleibt bei 10,5 v.H.

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Als Anlage ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan 2013 (Ergebnis- und Finanzplan) beigefügt.

 

Die Haushaltsansätze wurden an die laufende Geschäftsentwicklung angepasst und dabei die Beschlüsse des Amtsausschusses berücksichtigt.

 

Besonderheiten einzelner Haushaltsansätze sind bei den jeweiligen Konten erläutert.

Die Personalkosten erhöhen sich insgesamt um 24.300 €. Diesbezüglich wird auf die Verwaltungsvorlage zum Nachtragsstellenplan 2013 vom 18.10.2013 verwiesen.

 

Der Ergebnisplan schließt wie folgt ab:

Die Erträge vermindern sich um 12.900 €.

Die Aufwendungen erhöhen sich um 41.700 €.

Folglich erhöht sich der Jahresfehlbetrag um 54.600 € von bisher 143.800 € auf nunmehr 198.400 €.

 

Der Finanzplan weist im Nachtragshaushalt 2013 liquide Mittel in Höhe von  -179.600 € aus. Diese errechnen sich zusammengefasst wie folgt:

 

Zeile im

Finanzplan:

42              Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln                            - 254.300 €

43              + Anfangsbestand an Finanzmitteln                                                                           74.700 €

44              Liquide Mittel (Zeilen 42 und 43)                                                                      - 179.600 €

 

Zur Frage der Liquidität und der Höhe bzw. einer Erhöhung der Amtsumlage:

Aufgrund stärkerer Finanzkraft erhöht sich die Amtsumlage 2014 bei gleicher Punktzahl (10,5 v.H.) auf insgesamt 1.807.100 € (zum Vergleich 2013 = 1.334.000 €). 1 Punkt Amtsumlage 2014 beträgt 172.109,85 € (zum Vergleich 2013 = 126.819,11 €).

 

Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich bei gleichbleibender Punktzahl der Amtsumlage in Höhe von 10,5 v.H. voraussichtlich wie folgt:

 

              Bestand liquide Mittel:             

2013:                       -              179.600 €                                         

2014:                            125.900 €             

2015:                            328.300 €

2016:                            433.900 €

2017:                            576.300 €                           

 

Diese Entwicklung zeigt auf, dass ein Haushaltsausgleich vorübergehend im Jahr 2013 zwar nicht möglich ist, ab 2014 jedoch mit Jahresüberschüssen zu rechnen ist. Der Bemerkung Nr. 31 aus dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz des Amtes Siek per 01.01.2012 wird folglich ab 2014 Rechnung getragen. Gemäß Prüfungsbericht hatte das GPA darauf hingewiesen, „dass das Amt dafür Sorge zu tragen hat, dass der „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ in der Bilanz des Amtes nicht ansteigt. Dieses Ziel wird erreicht, wenn die Ergebnisrechnungen künftiger Jahre mindestens ausgeglichen sind. Im besten Fall wird der Fehlbetrag durch zukünftige Jahresüberschüsse langsam abgeschmolzen.“ 

 

Vorbehaltlich der endgültigen Jahresabschlüsse  rechnen wir 2012 und 2013 mit positiven Jahresergebnissen (2012 = rd. 100.000 €, 2013 bleibt abzuwarten).

Auch unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2012 und 2013 wird eine Amtsumlagenerhöhung daher für nicht erforderlich gehalten. Hierauf wurde bereits in der Haushaltsvorlage zum Haushaltsplan 2013 vom 21.11.2012 hingewiesen.

 

Ein vorübergehender Liquiditätsengpass könnte ggf. über den Jahreswechsel bedingt durch die monatlichen Gehaltsauszahlungen und quartalsweise Amtsumlageneinzahlungen entstehen. Der erste Zahlungseingang der Amtsumlage 2014 erfolgt am 15.02.2014. Sollte über den Jahreswechsel 2013/2014 ein derartiger Liquiditätsengpass beim Amt eintreten, wird auf den vorliegenden Grundsatzbeschluss verwiesen. Dieser besagt, dass eventuell eintretende Liquiditätsengpässe durch die Solidargemeinschaft, unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung, ausgeglichen werden können. Dies erfolgt im Einzelfall jeweils in Abstimmung mit dem Amtsvorsteher und den Bürgermeistern.

 


 

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Anlagen

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