Vorlage - 2015/006/096
Sachverhalt: Die Gebührenkalkulation für die KiTa Stapelfeld wurde bislang immer für ein KiTa-Jahr (01.08.-31.07.) erstellt. Aus Gründen der Vereinfachung und Klarheit wird ab 2016 die Gebührenkalkulation nicht mehr für ein KiTa-Jahr sondern für ein Haushaltsjahr erstellt. So kann auf die Daten der Haushaltsplanung zurückgegriffen werden.
Entscheidend ist künftig, dass die Haushaltssatzung als Grundlage für die Gebührenkalkulation noch im Vorjahr beschlossen wird, damit die KiTa-Satzung auch noch im Vorjahr beschlossen wird und zum 01.01. in Kraft treten kann. Eine rückwirkende Satzungsänderung ist zumindest bei Gebührenerhöhung (also Schlechterstellung) gem. § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht zulässig.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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