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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/006/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt folgende Stichfrage für die Bürgerentscheide:

 

Falls Bürgerentscheid 1 mehrheitlich mit Ja beantwortet wird und Bürgerentscheid 2 mehrheitlich mit Ja beantwortet wird und außerdem die in § 16g Abs. 7 GO vorgeschriebene Mindeststimmenzahl erreicht wird, so dass die Abstimmungsergebnisse nicht miteinander zu vereinbaren sind:

 

Welche Entscheidung soll dann gelten:

 

Bürgerentscheid 1: Gegen den Neubau des Sportplatzes

 

Bürgerentscheid 2: Für die Modernisierung der Sportanlage

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn hat die eingereichten Bürgerbegehren i.S. Sportplatz Stapelfeld für zulässig erklärt.


Die Zusammenlegung der beiden zugelassenen Bürgerbegehren auf einen gemeinsamen Termin für einen Bürgerentscheid wird von der Kommunalaufsicht ausdrücklich befürwortet. Die dabei zu beachtenden Regularien ergeben sich insbesondere aus § 10 Abs. 5 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung -GKAVO- vom 05.11.2008.

 

Zu dem in der Gemeinde Stapelfeld vorgesehenen Verfahren enthält § 10 Abs. 5 GKAVO folgende Regelung:

"Finden an einem Tag mehrere Bürgerentscheide statt, deren Fragestellungen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Art und Weise beantwortet werden (Stichentscheid), hat die Gemeindevertretung eine Stichfrage zu beschließen. Die Abstimmungsfragen für jeden dieser Bürgerentscheide und die Stichfrage sind auf einem Abstimmungszettel zur Abstimmung zu stellen."
 

Der Abstimmungszettel ist als Anlage beigefügt.
 

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Anlagen

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