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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/004/102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
nach Beratung

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Schulverbandsumlage

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage werden die Schullasten (ungedeckte Kosten des Verwaltungshaushaltes) nach Schülerzahlen (Mittel der letzten drei Jahre), die Schullasten für die OGS gesondert nach Anzahl der tatsächlich betreuten Schüler (Stand Schulstatistik Vorjahr) und die Schulbaulasten je zur Hälfte der Schülerzahl (gemittelt) und nach der Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden auf diese verteilt.

Da die Gemeinde Hoisdorf Trägerin einer eigenen Grundschule ist, wird bei der Verteilung der Schulbaulasten eine verringerte Finanzkraft der Gemeinde Hoisdorf angerechnet.

Gemäß Beschluss der Schulverbandsversammlung am 01.10.1973 wird das Verhältnis zwischen

 

  • der Anzahl der Schüler aus der Gemeinde Hoisdorf, die die Schulen des Schulverbandes und die Grundschule Hoisdorf besuchen und
  • der Anzahl der Schüler aus der Gemeinde Hoisdorf, die Schulen des Schulverbandes besuchen,

 

ermittelt. Um dieses prozentuale Verhältnis wird die anzurechnende Finanzkraft der Gemeinde Hoisdorf gemindert, mit der Folge, dass sich dadurch insgesamt der Anteil der Gemeinde Hoisdorf an den Schulbaulasten im Vergleich zu den anderen Verbandsmitgliedern entsprechend reduziert. Die Minderung erstreckt sich hierbei nicht nur auf die Schulbaulasten der Grundschulen, sondern auf die Schulbaulasten des Schulverbandes insgesamt, also u. a. auch auf die der weiterführenden Schulen.

 

Die Finanzkraft der Gemeinde Hoisdorf wurde im Haushalt 2014 zu rd. 65,5 %, im Haushalt 2015 zu rd. 60,3 % angerechnet.

 

Nach Rücksprache mit dem SV Großhansdorf ist in diesem Jahr eine generelle Überarbeitung der Schulverbandssatzung vorgesehen.

U.a. soll dann auch das vorstehende Berechnungsverfahren in der Verbandssatzung festgeschrieben werden.

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Anlagen

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