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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/001/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Amtsausschuss stimmt der beigefügten Richtlinie zu, die Richtlinie tritt am 01.01.2022 in Kraft. Sie gilt nicht für Zuwendungen, die bereits im Rahmen des Antragsverfahrens für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen worden sind. Die abschließende Bearbeitung dieser Zuwendungen erfolgt weiter nach der Rahmenrichtlinie vom 01.04.2015; r Neuanträge ab dem 01.01.2022 ist die neue Rahmenrichtlinie anzuwenden.

 

Die Neufassung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch das Amt Siek an Dritte vom 25.11.2021 ist bekanntzumachen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch das Amt Siek an Dritte wurde erstmalig im April 2015 beschlossen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen und einer erforderlichen weiteren Anlehnung der Richtlinien an die Landeshaushaltsordnung (LHO) ist eine Neufassung erforderlich geworden.

 

Wesentliche Anpassungen:

Die im Amtsausschuss am 21.10.2021 getroffenen Grundsatzentscheidung ist in die neue Richtlinie eingeflossen. Durch die Neufassung der Richtlinie werden die unterschiedlichen Sachverhalte für mögliche Zuwendungen weiter konkretisiert dadurch wird die Transparenz über die Verwendung von Steuermitteln erweitert.

Weiterhin wird nochmal die Nachrangigkeit der Zuwendungen vor anderer Finanzierung herausgestellt.

Die mit dem Zuwendungsantrag geforderten Unterlagen zur Beurteilung werden vereinheitlicht, der anschließende Verwendungsnachweis wird zusätzlich vereinfacht.

 

Die bisherige Richtlinie enthält wenige Regelungen bezüglich der Zweckbindungsfrist der Zuwendung bzw. die Festlegung eines gestaffelten Rückzahlungsanspruchs, wenn die Nutzung des geförderten Objektes innerhalb der Zweckbindungsfrist nicht mehr gegeben ist. Hier enthält die neue Richtlinie genaue Vorgaben.

 

Die in der Richtlinie genannten Mustervordrucke werden noch entwickelt und im 1. Quartal 2022 unter www.amtsiek.de zur Verfügung gestellt.

 

r die interne Verwaltungsarbeit werden sowohl für die Bearbeitung des Antrags wie des Verwendungsnachweises Prüfschemata entwickelt, so dass eine einheitliche Bearbeitung und Abbildung in der Bilanz (sofern erforderlich) gewährleistet ist.

 

Nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss werden für die Gemeinden entsprechende Neufassungen der gemeindlichen Richtlinien erstellt, so dass auch im Bereich des Amtes eine einheitliche Verfahrensweise weiterhin sichergestellt ist

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Anlagen

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