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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/008/026-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Schulverband stimmt der weiteren Umsetzung gem. Sachverhalt zu

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Digitalpakt

Der Antrag auf Auszahlung der Fördergelder für den Ausbau des WLANs wurde im November 2021 beim Land gestellt.

 

Zuwendungsvoraussetzungen:

1. Die Maßnahme muss nach dem 16.05.2019 begonnen sein (Abschluss des Vertrages),

2. Antragstellung und Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme,

3. Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand,

(= Aufgabe der Verwaltung nachdem die Grundsatzentscheidung des Schulverbands getroffen wurde und das Konzept zwischen Schule und Verwaltung abgestimmt ist).

4. ein Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support liegt vor,

5. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept liegt vor, 

(Medienkonzept liegt vor, technisch-pädagogische Einsatzkonzept wird von der Verwaltung 2022 erstellt)

6. eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte,

7. die Erklärung des Schulträgers, dass die schulische Nutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung für die Dauer der Zweckbindung sichergestellt ist, (Bei gebäudebezogenen Maßnahmen (Infrastruktur WLAN) ist eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren gegeben. Das bedeutet, dass bei einem Schulneubau innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Abnahme der Fertigstellung der Infrastruktur (gebäudebezogene Leistungen) ggfs. ein Anteil der gewährten Fördermittel an das Land zurück zu zahlen ist. Dieser Anteil dürfte jedoch aufgrund der zu erwartenden Projektzeit gering sein.)

8. Im Zuge des Antrages auf Fördermittel für die Infrastruktur des WLANs in allen pädagogisch genutzten Räumen werden gleich Mittel für Server, NAS, Firewall, Backup, Switch, Mobile-Device-Management, etc. beantragt.

9. Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von Anzeige- und Präsentationstechnik werden nur bewilligt, wenn die Schule über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen verfügen oder entsprechende Investitionsmaßnahmen bereits beantragt sind.

Dieses gilt entsprechend für die Anschaffung von mobilen Endgeräten.

 

2. Lehrerendgeräte

Das Land Schleswig-Holstein stellt den Lehrkräften Endgeräte zur Verfügung. Die Schulleitung hat bereits für die Grundschule Stapelfeld 11 Laptops bestellt. Aktuell ist von einer Lieferzeit bis zu 26 Wochen (Lieferung ist frühestens Ende 2021 zu erwarten) auszugehen. Die Lieferung erfolgt direkt an die Schule. Die Geräte sind Eigentum des Landes. Allerdings soll der Schulträger die Verwaltung der Endgeräte übernehmen. Hierfür wird ein Unified Endpoint Management (UEM) kostenlos für die Dauer der Maßnahme vom Land zur Verfügung gestellt. Der Schulträger übernimmt die Aufgabe der IT-Support der Endgeräte. Die Endgeräte werden ohne Office-Lizenz an die Schulen ausgeliefert. Hier werden pro Laptop ca. 80,00 € Lizenzkosten entstehen, diese wurden im Haushalt 2022 berücksichtig.

Hinzukommt, dass der Schulträger eine Datensicherung für die Lehrerendgeräte zur Verfügung stellen sollte. Dies ist ebenfalls in der Antragsstellung Digitalpakt Schule bereits berücksichtigt worden.

 

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