Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/001/058

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

 

 

Der Amtsausschuss beschließt, dass zum 31.12.2014 eine zeitnahe körperliche Stichtagsinventur (01.01.-10.01.2015) des beweglichen Anlagevermögens wie beschrieben vorzunehmen ist.

Für das Amt, die Gemeinde Braak und den Schulverband ist eine vollständige Inventur vorzunehmen.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ihre Grundstücke, ihre Forderungen und Schulden, den Betrag ihres baren Geldes sowie ihre sonstigen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.

Gemäß der Erläuterungen zum § 37 Abs. 1 GemHVO-Doppik ist für körperliche Vermögensgegenstände mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.

 

Da zur Zeit nur die Eröffnungsbilanzen für das Amt, die Gemeinde Braak und für den Schulverband bestehen, ist auch nur hier eine vollständige Inventur, d.h. eine Buchinventur und eine körperliche Inventur, sinnvoll und zumindest größtenteils umsetzbar.

 

Für die anderen Bereiche soll zum 31.12.2014 letztmalig eine vereinfachte Inventur, nämlich nur eine körperliche Bestandsaufnahme, durchgeführt werden. Da das Anlagevermögen noch nicht fortgeschrieben ist bzw. in einer verwertbaren Form vorliegt, kann eine vollständige Inventur zur Zeit nicht erfolgen.

 

Die Inventur ist zum Schluss eines Haushaltsjahres (31.12. eines Jahres) durchzuführen. Es sollte eine zeitnahe Stichtagsinventur des beweglichen Anlagevermögens stattfinden, diese müsste innerhalb einer Frist von 10 Tage vor oder nach dem 31.12.2014 stattfinden. Intern wurde abgestimmt, dass die Inventur 2014 im Zeitraum 02.01. – 10.01.2015 stattfinden wird.

 

Dazu werden aktualisierte Listen erstellt, die eine Aufnahme ermöglichen. So kann sichergestellt werden, dass zumindest beim beweglichen Anlagevermögen eine Inventur erfolgen kann. Hierbei wird auf das bewegliche Vermögen abgestellt, dessen Anschaffungswert bei mind. 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer lag. Auf die Inventur der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 150 € ohne Umsatzsteuer überschreiten, aber 1.000 €uro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten (Sammelposten) wird verzichtet.

 

Die bestehenden Inventurrichtlinien für das Amt, die amtsangehörigen Gemeinden, den Schulverband und den Abwasserverband vom 01.04.2011 sind zu überarbeiten. Ein überarbeiteter Entwurf wird in 2015 vorgelegt werden.

 


 

Loading...