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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/008/026-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

1. Der Herstellung der Anbindung des PC-Raums an den Glasfaseranschluss wird zugestimmt. Der nicht durch Einsparungen im Haushalt zur Verfügung stehende Betrag wird über-/bzw. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Umlage an die Schulverbandsgemeinden.

 

2. Mit dem Haushalt 2022 sind die Voraussetzungenr die Beantragung der Fördermittel durch die Bereitstellung des Eigenanteils in Höhe von mind. 8.000 € zu schaffen.

 

Nach Vorliegen der Angebote trifft der Schulverband auf Vorschlag der Verwaltung und der Schule die abschließende Entscheidung über die Umsetzung (Lite-Version oder Vollausstattung).

Alle weiteren noch fehlenden Voraussetzungen sind entsprechend zu erarbeiten.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

1. Anschluss Glasfasernetz

 

Die fortschreitende Digitalisierung des Unterrichtsangebots der Grundschule Stapelfeld erfordert weitere Maßnahmen, um die vorhandene Ausstattung nutzen bzw. das Angebot sukzessive erweitern zu können.

 

Da nun das pädagogische Glasfasernetz vom Land Schleswig-Holstein in der Grundschule Stapelfeld vorhanden ist, sollte zumindest die Anbindung des PC-Raum erfolgen. Zur Zeit sind im PC-Raum nur 16 Mbit/s vorhanden, was eine sinnvolle Nutzung kaum möglich macht. Der Glasfaseranschluss wird mit einer Bandbreite von 100Mbit/s zur Verfügung stehen (kostenlose Bereitstellung durch das Land).

 

Eine Anbindung des PC-Raums an das Glasfasernetz muss durch eine noch herzustellende Verkabelung vom Materialraum zum PC-Raum erfolgen. Hierfür wird ein Angebot erwartet. Verwaltungsseitig wird empfohlen die Anbindung möglichst kurzfristig herstellen zu lassen. Die Kosten werden auf bis zu 4.000 € geschätzt, bis zur Vorlage des Angebots sind keine verlässlicheren Beträge zu nennen. Im Haushalt eingeplant sind hierfür keine Mittel, es wird empfohlen diese über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen. 

 

2. Digitalpakt

 

Um Gelder aus dem Digitalpakt abzufordern, muss die Infrastruktur in der Grundschule hergestellt sein.

Somit muss im ersten Schritt das Schulgebäude mit WLAN/LAN ausgestattet werden. Hierfür können Mittel aus dem Digitalpakt beantragt werden.

Bei gebäudebezogenen Maßnahmen ist eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren gegeben. Das bedeutet, dass bei einem Schulneubau innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Abnahme der Fertigstellung der Infrastruktur (gebäudebezogene Leistungen) ggfs. ein Anteil der gewährten Fördermittel an das Land zurück zu zahlen ist. Dieser Anteil dürfte jedoch aufgrund der zu erwartenden Projektzeit gering sein.

 

Alternativ nnte der Schulverband die Kosten r den WLAN/LAN-Ausbau selbst tragen und die Fördergelder aus dem DigitalPakt für förderfähige Ausstattungen verwenden z.B. Netzwerkkomponenten, Digitale Tafeln, Beamer, iPads etc. Diese förderfähige Ausstattung hätte nur eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Hierbei ist allerdings wieder zu bedenken, dass nur 20% der Fördersumme (von ~ 60.000 € also 12.000 €) für mobile Endgeräte verwandt werden darf.

 

Derzeit werden Angebote für die Schaffung der Infrastruktur erwartet. Es handelt sich um zwei mögliche Varianten. Zum einen eineLite“-Version in dem nur die Versorgung der Unterrichtsräume sowie der zu pädagogischen Zwecke genutzten Räume mit WLAN erfolgt sowie einer „Vollausstattung“, wodurch das gesamt Schulgebäude mit WLAN und LAN-Anschlüssen ausgestattet wird.

Nach den bisherigen Erfahrungen des Landes ist davon auszugehen, dass 2/3 derrdergelder einschließlich Eigenanteil (~ 40.000 €) für eine strukturierte Verkabelung aufzuwenden sein werden.

Der restliche Betrag (ca. 20.000) stände sodannr Endgeräte (Digitales Tafeln, Server, Beamer) zur Verfügung.

 

 

Zuwendungsvoraussetzungen:

1. Die Maßnahme muss nach dem 16.05.2019 begonnen sein (Abschluss des Vertrages),

2. Antragstellung und Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme,

3. Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand,

(= Aufgabe der Verwaltung nachdem die Grundsatzentscheidung des Schulverbands getroffen wurde und das Konzept zwischen Schule und Verwaltung abgestimmt ist).

4. ein Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support,

(= Ein entsprechendes Konzept ist von der Verwaltung zu erstellen, sobald die tatsächliche Ausstattung feststeht.)

5. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept,

(Medienkonzept liegt vor, technisch-pädagogische Einsatzkonzept sollte in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt werden)

6. eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte,

7. die Erklärung des Schulträgers, dass die schulische Nutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung für die Dauer der Zweckbindung sichergestellt ist,

(Es wurde schon in 2019 eine Anfrage an das Land bezüglich der Fördermöglichkeiten bei geplantem Schulneubau gestellt, eine Antwort ist bisher nicht erfolgt. Nach der Entscheidung des Schulverbands wird eine erneute Abklärung mit dem Land versucht.)

8. Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von Anzeige- und Präsentationstechnik werden nur bewilligt, wenn die Schule über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen verfügen oder entsprechende Investitionsmaßnahmen bereits beantragt sind.

Dieses gilt entsprechend für die Anschaffung von mobilen Endgeräten.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Es wird vorgeschlagen, die Fördermittel des Digitalpaktes für die WLAN/LAN Ausstattung der Schule zu beantragen.

Sobald die Angebote für die Lite-Version bzw. die Vollausstattung vorliegen, soll in Beteiligung mit der Schule entschieden werden, welche Variante für die Schule die zielführende Maßnahme ist. Hierbei ist die weitere gewünschte Ausstattung zu berücksichtigen. Eine abschließende Entscheidung des Schulverbands ist maßgeblich.

 

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