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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/426

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Siek zahlt den Vorsitzenden der ehrenamtlichen Wahlvorstände 15 € und den Beisitzern 25 zusätzlich zu den durch § 10 Absatz 2 BWO festgesetzten Erfrischungsgeldern.

Die Zahlungen trägt die Gemeinde Siek aus ihrem Haushalt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Wahlhelfer haben nach § 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, einen Anspruch auf ein Erfrischungsgeld. Dieses wird in § 10 Absatz 2 BWO für die Vorsitzenden der Wahlvorstände auf 35 € und für die übrigen Mitglieder auf 25 € festgelegt.

 

Es ist den Gemeinden möglich, die Erfrischungsgelder in einem angemessenen Rahmen zu erhöhen. Die Gemeinde Siek hat im Jahre 2014 beschlossen, die Erfrischungsgelderr die Wahlvorstände auf 50 aufzustocken. Die Differenz zum nach § 10 Absatz 2 BWO festgesetzten Erfrischungsgeld müsste die Gemeinde aus ihrem Haushalt tragen.
 

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