Vorlage - 2021/005/426
Sachverhalt:
Es ist den Gemeinden möglich, die Erfrischungsgelder in einem angemessenen Rahmen zu erhöhen. Die Gemeinde Siek hat im Jahre 2014 beschlossen, die Erfrischungsgelder für die Wahlvorstände auf 50 € aufzustocken. Die Differenz zum nach § 10 Absatz 2 BWO festgesetzten Erfrischungsgeld müsste die Gemeinde aus ihrem Haushalt tragen. Beschlussvorschlag: Die Zahlungen trägt die Gemeinde Siek aus ihrem Haushalt. Anlage/n: |