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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/325-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf setzt die monatlichen Verpflegungsgebühren der Waldpiraten Kita Hoisdorf ab dem 01.08.2021 wie folgt fest:

 

Mittag:

Elementar      65,00 €

Hort Grundgebühr     46,90 €

zusätzlich Hort Ferienbetreuung 18,00 €

     

Frühstück:

Elementar      25,00 €

     

Snack am Nachmittag:

Elementar Ganztag     8,80 €

Hort Grundgebühr       9,50 €

zusätzlich Hort Ferienbetreuung  4,30 €

 

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Hoisdorf vor dessen Entscheidung vorliegen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Derzeit wird pro Kind und Mittagessen ein Betrag i.H.v. 3,20 Euro (reiner Preis für Catering) von den Eltern über eine sog. Spitzabrechnung gem. aktueller Kita-Satzung erhoben. Diese Abrechnung erfolgt monatlich unter Zugrundenahme der Anzahl der eingenommenen Mahlzeiten pro Kind. Der hierfür erforderliche Aufwand sowohl in Kita als auch in der Verwaltung ist erheblich und soll daher auf eine monatliche Pauschale umgestellt werden. Zusätzlich soll eine Pauschale für Frühstück und Nachmittagssnack (16:00 Uhr-Betreuung) eingeführt werden; diese Kosten werden derzeit nicht von den Eltern getragen.

 

Gem. § 31 Abs. 2 KiTaG kann der Einrichtungsträger neben den gedeckelten Elternbeiträgen angemessene Verpflegungskostenbeiträge verlangen. Die Vorgaben für die Berechnung der Verpflegungskostenbeiträge beziehen sich nicht nur auf die Kosten einer Mittagsmahlzeit sondern ebenfalls auf Zwischenmahlzeiten und Getränke. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören sowohl die Kosten für die Beschaffung und Herstellung der erforderlichen Lebensmittel als auch die Personalkosten des hierfür benötigten Wirtschaftspersonals.

 

Die Personalkosten der drei beschäftigten Wirtschaftskräfte belaufen sich mit 75 Wochenstunden auf jährlich knapp 82.000 Euro. Diese Personalkosten verteilen sich nach entsprechenden Zeitanteilen auf die einzelnen Kostenträger Frühstück, Mittag und Snack (z. T. differenziert nach Hort / Elementar).

 

r die Umstellung auf den Caterer „Lecker Hoch 3“, der sowohl von den Eltern als auch von der Kita gewünscht wird, werden bestimmte Backöfen benötigt, deren Kosten nicht in der Kalkulation berücksichtigt wurden. Die Verträge für die 5 Öfen im Elementarbereich laufen 24 Monate über Mietkauf, die Verträge für die 3 Öfen im Hort 12 Monate über Miete. Die Gesamtkosten für die Öfen belaufen sich auf knapp 18.800 Euro für ein Jahr. Die Öfen sind in der Kalkulation nicht berücksichtigt, da diese nach Ende der Laufzeit in den Besitz der Gemeinde übergehen bzw. 3 Öfen für den Hort nach Ender der Mietzeit zurück an den Vertragspartner gehen.

 

Der geschätzte Aufwand für das Mittagessen (reine Cateringkosten) liegt bei 100.000 Euro.

 

Ab dem 01.08.2021 können in 7 Gruppen 140 Elementarkinder und in 5 Gruppen 85 Hortkinder in der Einrichtung betreut werden (derzeit 120 Ele, 75 Hort).

 

Insgesamt ergeben sich folgende Kosten, die über Verpflegungskostengebühren umzulegen wären:

 

Mittagessen:     151.547,60 Euro

Frühstück Elementar:     42.762 Euro

Snack Elementar:       9.607 Euro

Snack Hort Schulzeit:       5.440 Euro

Snack Hort Ferien:       1.896 Euro

 

Ausgehend von der geschätzten Durchschnittsbelegung (Fallzahlen) und einem Kostendeckungsgrad von 100 % würden sich nachfolgend aufgeführte monatliche Gebühren (gerundet) ergeben: 

r ein Elementarkind, welches ganztags betreut wird, müssten demnach für eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittag, Snack) monatlich 98,80 Euro aufgewendet werden. Dies ergibt einen Tagessatz von ca. 5,13 Euro (bei 231 Betreuungstagen/Jahr).

r ein Hortkind, welches ganztags und in den Ferien betreut wird, müssten monatlich 78,70 Euro (Mittag + Snack) aufgewendet werden. Der Tagessatz liegt dann bei ca. 4,09 Euro.

 

Andere Festsetzungen als die kalkulierten Gebühren sind möglich; dadurch würde jedoch der Gemeindeanteil an den Verpflegungskosten steigen. Die Verpflegungskosten werden nicht von der öffentlichen Förderung nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) abgedeckt.

Ebenso könnte man ggf. auf die Bereitstellung von Zwischenmahlzeiten durch die Kita (Frühstück und/oder Snack) verzichten, sodass diese von den Eltern mitzugeben wären („Brotdose“). Für den Fall müsste die Gemeinde jedoch darüber entscheiden, wie mit den dann überschüssigen Personalstunden der Wirtschaftskräfte umzugehen wäre.

Gem. § 30 Abs. 2 KiTaG ist der Träger lediglich verpflichtet, für Kinder mit einer Betreuungszeit von mind. 6 Stunden/Tag und für Hortgruppen (§ 30 Abs. 3 KiTaG) eine Mittagsverpflegung zur Verfügung zu stellen, nicht aber Zwischenmahlzeiten. Das pädagogische Konzept bzw. Verpflegungskonzept sollte bei der Entscheidung Berücksichtigung finden. 

 

Gem. § 31 Abs. 2 KiTaG ist die Kalkulation der Verpflegungskosten der Elternvertretung und dem Beirat offenzulegen. Eine generelle Offenlegung gilt demnach nicht, daher sind die Anlagen nichtöffentlich, da hieraus Rückschlüsse auf Personalkosten Einzelner gezogen werden könnten.

 

Die Sitzungsvorlage mit den nichtöffentlichen Anlagen wird im Nachgang der Beratung im FA Hoisdorf dem Kita-Beiratsvorsitzenden zur Weiterleitung an die Elternvertretung und die übrigen Beiratsmitglieder zur Verfügung gestellt. Der Beirat gibt eine Stellungnahme ab, die der Gemeindevertretung vor dessen Entscheidung vorliegen muss.

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche unter Vorlage 2021/004/327 behandelt wird und um die Verpflegungsgebühren zu ergänzen wäre. 

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