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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet Moorweg 3, südöstlich "Moorweg", nordöstlich "Achtern Diek" wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Es werden folgende Ziele verfolgt:

- Sicherung der städtebaulichen Ordnung bei Folgenutzungen der Pferdehaltung

- Berücksichtigung der landschaftlichen Schutzgebiete

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg,
St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer Berichtigung (12. Änderung) angepasst.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das o.g. Grundstück Moorweg 3 wird derzeit gem. § 35 BauGB beurteilt.

Die Gemeindevertretung sieht ein städtebauliches Erfordernis, die bauliche Nutzung des Grundstückes zu regeln.

Hierfür ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Die Planungskosten sind durch die Gemeinde zu tragen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2015 vorzusehen.
 

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Anlagen

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