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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/361-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt, den Bürgermeister zu bitten, im Amtsausschuss die grundsätzliche Bereitschaft zur Einführung von openDemokratie auf Amtsebene und die daraus entstehenden Auswirkungen/Kosten anzufragen. 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf die Ursprungsvorlage und die daraufhin erfolgte Beratung in der GV Siek wird inhaltlich verwiesen. Der Antrag wurde an den Finanzausschuss Siek zur Beratung verwiesen.

 

Die Nutzung von openDemokratie erfolgt z. B. in den Nachbargemeinden Großhansdorf und Barsbüttel. Diese Gemeinden werden hauptamtlich verwaltet. Anders ist die Handhabung in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden, die einem Amt angeschlossen sind. Sofern die Gemeinde Siek an der Nutzung von openDemokratie interessiert ist, müsste vorab im Amtsausschuss über die Bereitstellung und Finanzierung des zusätzlichen Personalaufwandes beraten werden.

 

Die Firma wirbt zwar damit, dass die Petitionen von dort vorab geprüft werden. Die finale Prüfung und Aufbereitung für die Gremien wird jedoch vom Amt erfolgen müssen.

 

Außerdem sollte eine Vereinheitlichung in allen amtsangehörigen Gemeinden angestrebt werden, zumal eine Einbindung des Moduls für eine amtsangehörige Gemeinde auf der Internetseite des Amtes erfolgen würde.

 

Informationsmaterial von openDemokratie ist als Anlage beigefügt.

 

Es sei anzumerken, dass Einwohner*innen nach § 16 f Gemeindeordnung bereits die Möglichkeit haben, die Beratung und Entscheidung über Selbstverwaltungsaufgaben bei der Gemeindevertretung zu beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden bis zu 10.000 EW von mind. 5% der EW (14. Lebensjahr vollendet) unterzeichnet sein. Dieses Quorum beträgt für die Gemeinde Siek 106 (von 2.111 EW >14).

 

Die Berechnungsformel für das Quorum von openDemokratie für eine Region lautet: f(x)= x ^ (0,616). Die Variabel x ist die Einwohnerzahl der Region. Das Ergebnis wird bis auf zwei führende Stellen kaufmännisch gerundet. Bei einer Einwohnerzahl von 2.457 (Stand: Statistisches Amt für HH + SH 4. Quartal 2019) beträgt das Quorum demnach 123.

 

Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass die Bürgerinnen und Bürger in Gemeinden unserer Größenordnung überwiegend den Weg der persönlichen Ansprache beim Bürgermeister oder über die Gemeindevertretern*innen bevorzugen.

 

 

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Anlagen

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