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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Stapelfeld stimmt der Lage der Parkbuchten entsprechend anliegendem Plan „2021-02-09 Luftbild Ecksoll mit Parkbuchten gem. Vorschlag HVV“ und der Anordnung der VZ 283 (abs. Halteverbot) mit dem Zusatzzeichen 1053-30 zu.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, einen Fußgängerüberweg, in dem Bereich der zur Zeit durch die „Haifischzähne“ markiert ist, zu beantragen..

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Regelung des ruhenden Verkehrs in der Straße „Am Ecksoll“ in Stapelfeld

Gegen die im Februar 2020 aufgestellten absoluten Haltverbote in der Straße „Am Ecksoll“ in Stapelfeld wurden Widersprüche eingelegt. Nach Prüfung der Widersprüche wird vorgeschlagen, das absolute Haltverbot durch die Anordnung des Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ zu verändern.

 

Bei Ortsterminen, auch mit dem Kreis Stormarn, wurde vorgeschlagen, sechs Parkbuchten einzurichten. Die Lage der von der Gemeinde vorgeschlagenen Parkbuchten ergibt sich aus dem dieser Vorlage beigefügten Plan „Plan Ecksoll mit Parkbuchten mit Vorschlag HVV“ , diese sind rot gekennzeichnet. Nach Anhörung des Kreises Stormarn (ÖPNV) und des HVV, gab der HVV eine Stellungnahme zum Plan der Parkbuchten der Gemeinde Stapelfeld ab: zwei der Parkbuchten sollen auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet werden (im angegebenen Plan grün gekennzeichnet). Die Stellungnahme des HVV ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Geplant ist darüber hinaus überschüssige Verkehrszeichen abzubauen.

Da sich die Anordnung des absoluten Haltverbotes als rechtswidrig herausgestellt hat, wurde die Anordnung aufgehoben. Die Beschilderung ist zu entfernen.

 

Regelungen zum fließenden Verkehr in der Straße „Am Ecksoll“ in Stapelfeld

1. Sperrflächen

Die Gemeinde wünscht außerdem zur Sicherung des allgemeinen Verkehrs zwei Sperrflächen (VZ 298). Eine Sperrfläche soll direkt hinter der Einmündung der „Heinrich-Möller-Straße“ und eine direkt nach der Einmündung in den „Von-Eichendorff-Weg“ je von der Hauptstraße kommend eingerichtet werden.

Für die Anordnung von Sperrflächen ist der Kreis Stormarn als Straßenverkehrsbehörde zuständig. Es kann jedoch nicht damit gerechnet werden, dass der Kreis die gewünschten Sperrflächen anordnen wird. Eine Sperrfläche dient dazu den fließenden Verkehr zu regeln und beinhaltet das Verbot für einen Fahrzeugführer, die markierte Verkehrsfläche nicht benutzen zu dürfen. Sie darf nur dort angeordnet werden, wo besondere Umstände dies zwingend erforderlich machen. Ein Verkehrsaufkommen auf der Straße „Am Ecksoll“, das zwingende Gründe in diesem Sinne darstellt, ist nicht vorhanden, zumal der Verkehr schon durch die Zonen-Anordnung Tempo 30 beruhigt ist.

Darüber hinaus ist eine zusätzliche Ordnung des ruhenden Verkehrs durch Sperrflächen nicht mehr erforderlich, sobald die Anordnung des Haltverbotes mit dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ erfolgt ist (s.o.).

 

Die Verwaltung rät in Bezug auf die Sperrflächen davon ab, einen entsprechenden Antrag beim Kreis zu stellen.

 

2. Fußgängerüberweg

Die Gemeinde wünscht zudem die Anordnung eines Fußgängerüberweges im Bereich, der zur Zeit durch die „Haifischzähne“ gekennzeichnet ist.

Zuständig für die Anordnung von Fußgängerüberwegen ist ebenfalls der Kreis Stormarn. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges in einer vorhandenen Zone -30 bedarf der Erlaubnis der oberen Straßenverkehrsbehörde. Damit diese wiederum die Zustimmung erteilt, ist Voraussetzung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Dafür müssten Verkehrsmessungen an drei Tagen durchgeführt werden, die belegen, dass täglich mehr als 600 KfZ-Bewegungen und mindestens 50-100 Fußgängerquerungen stattfinden.

Dies gibt die Verkehrslage am Ecksoll nicht her. Zudem wurde die Tempo- 30-Zone zum Schutz der Schüler*innen in Hinblick auf deren Querungen auf dem Weg zur Schule angeordnet. Eine Anordnung eines Fußgängerüberweges aufgrund der Querungen von Schüler*innen wäre dann unzulässig.

Aus Sicht der Gemeinde wird aber die Anordnung des Fußgängerüberweges dennoch für erforderlich gehalten, da in diesem Bereich die Schüler die Straße „Am Ecksoll“ queren.

 

Hinweis:

Da das Piktogramm „Kinder“ sowie die Markierung „Haifischzähne“ keine offiziellen Verkehrszeichen bzw. nicht angeordnet sind, wurde das Amt Siek verpflichtet, diese zu entfernen.

 

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Anlagen

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