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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/001/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Siek, wie sie sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt. Der § 8 a (Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt) wird aufgenommen / nicht aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Satzung anschließend nach Ausfertigung durch den Amtsvorsteher öffentlich bekannt zu machen. 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

1. Änderung der Bekanntmachungsverordnung

 

Die Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (BekanntVO) ist geändert worden. Insbesondere für die Bekanntmachung im Internet, die für alle Kommunen im Amt Siek genutzt wird, sind Änderungen erfolgt, die in der Hauptsatzung aufzunehmen sind. So ist weggefallen, dass bei Rechtsetzungsverfahren (z. B. Satzungen) vor der Bereitstellung im Internet eine Veröffentlichung in der Zeitung erfolgen muss. Gleichzeitig ist neu in der Hauptsatzung zu regeln, dass die Bekanntmachungen mit einem Bereitstellungsdatum versehen werden müssen (§ 4 Abs.1 BekanntVO).

 

Zusätzlich ist die Verpflichtung aufgenommen worden, dass in der Hauptsatzung eine Bezugsangabe für Textfassungen von Satzungen erscheinen muss. Jeder Person ist zudem das Recht einzuräumen, sich Satzungen in einer Textfassung kostenpflichtig zusenden zu lassen und das Amt muss entsprechende Exemplare vorhalten (§ 6 Abs. 2 BekanntVO). Die Übergangsregelung des § 6 a BekanntVO verpflichtet zur Umsetzung bis zum 31.03.2021. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist es unschädlich, wenn die Regelungen pandemiebedingt erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.

 

Die Änderung der BekanntVO wurde zum Anlass genommen, die bisher im Amt Siek verwendete Formulierung von „amtliche“ auf „öffentliche bzw. örtliche“ Bekanntmachung zu ändern.

 

2. Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt

 

Durch die letzte Änderung der Amts – und Gemeindeordnung vom 07.09.2020 wurde u.a. die Möglichkeit eröffnet, in Fällen höherer Gewalt die Sitzungen des Amtsausschusses ohne persönliche Anwesenheit der Gremiumsmitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchzuführen. Die „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände“ hat hierzu mit Datum vom 22.01.2021 umfangreiche Hinweise zu § 35 a GO – Sitzungen in Fällen höherer Gewalt – Version 2.0, gegeben. Diese sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Durchführung einer Videokonferenz wäre nur dann zulässig, wenn

a) ein Fall höherer Gewalt tatsächlich vorliegt,

b) das Amt dies in der Hauptsatzung geregelt hat,

c) die technischen Voraussetzungen vorliegen, die

     - eine Beteiligung aller Mitglieder und sonstiger Personen mit Teilnahmerechten          

       ermöglichen,

     - die Teilnahme der Öffentlichkeit einschließlich der Fragemöglichkeiten im Rahmen der 

       Einwohnerfragezeit sicherstellen,

     - die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten.

 

Zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die Durchführung von Videokonferenzen bedarf es im ersten Schritt einer Änderung der Hauptsatzung. Im beigefügten Entwurf ist daher der § 8 a eingefügt. Das Gremium möge entscheiden, ob diese Regelung neu aufgenommen werden soll oder nicht. Eine Verpflichtung besteht nicht.

 

Im nächsten Schritt wäre dann zu klären, wie Videokonferenzen technisch, organisatorisch und personell umgesetzt werden können. Hierzu arbeitet das Amt Siek mit dem Land bzw. dem ITVSH (IT-Verbund Schleswig-Holstein) zusammen.

 

3. Anpassung der Wertgrenzen der Entscheidungsbefugnisse des Amtsvorstehers

 

Um den Hinweisen des GPA Rechnung zu tragen, sollten die Wertgrenzen der Entscheidungskompetenzen Amtsvorsteher / Bürgermeister / Verbandsvorsteher im Amt Siek möglichst einheitlich festgesetzt werden. Das Vorgehen wurde mit den Bürgermeistern besprochen. Die sich daraus ergebenen Änderungen für das Amt Siek sind im beigefügten Entwurf aufgeführt. Dabei wurden auch die Befugnisse der LVB angepasst.

 

 

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Anlagen

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