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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet "Alte Landstraße" (L222), westlich der Autobahn 1, südlich der Müllverbrennungsanlage wird der Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen verkehrlichen Ausbau der bestehenden Straßenverkehrsflächen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro GSP Gosch & Priewe Ingenieurgesellschaft mbH, Paperbarg 4, 23843 Bad Oldesloe, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, beabsichtigt die A1 -Anschlussstelle Stapelfeld zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit auszubauen. Neben dem Umbau der Rampen mit einer zusätzlichen Abbiegespur in Richtung Hamburg ist ein
3-spuriger Ausbau der Alten Landstraße (L222) mit einer zusätzlichen Spur in Richtung Hamburg bis einschließlich der Kreuzung Ahrensburger Weg / Groot Redder beabsichtigt.

 

Die Knotenpunkte der Anschlussstelle Stapelfeld sind bereits heute stark überlastet. Besonders zu den Hauptverkehrszeiten kommt es im Bereich der Rampe West zu gefährlichen Rückstaueffekten bis auf die Verzögerungsspuren der durchgehenden Autobahn von Lübeck kommend in Richtung Hamburg. Die jeweiligen Gegenrichtungen sind zeitweise ebenfalls überlastet.

 

Die zeitnahe geplante Erschließung weiterer Gewerbeflächen der Gemeinde Stapelfeld südlich der L222 (Minerva Park und Victoria Park) wird zu einer weiteren Verkehrszunahme von ca. 10 % und damit zu einer weiteren Verschlechterung der Verkehrssituation führen.

 

Durch die geplante Anlage einer zusätzlichen Fahrspur wird die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte wesentlich verbessert. Hierdurch können insbesondere die Verkehrsbeziehungen an der Ostrampe optimiert werden, sodass sich für die gesamte Anschlussstelle Stapelfeld eine akzeptable Verkehrsqualität ergeben wird.

 

Die Planungskosten werden durch die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn (WAS) übernommen.

 

Parallel bemüht sich die WAS auch um den erforderlichen Grunderwerb. Details dazu und mögliche Auswirkungen auf den Geltungsbereich des BP 10, 4. Änderung, können erst im weiteren Verfahren ermittelt werden.

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Stapelfeld wurden die Planungsarbeiten bereits begonnen. Der Vollständigkeit halber ist noch der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Anlagen

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