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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/002/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen für die beidseitige Aufstellung des eingeschränkten Halteverbotes. Die Schilder sollen gekauft und die gemieteten Schilder zurückgegeben werden. .

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 12.08.2020 wurde im Fürstredder ab Hausnummer 1 bis Hausnummer  3/5  sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein absolutes Halteverbot (VZ 283) durch das Amt Siek auf Veranlassung des Bürgermeisters angeordnet und daraufhin aufgestellt.

Hintergrund war das vermehrte Verkehrsaufkommen auf Grund der Baustelle des LBV an der L92. Die Baustelle wird voraussichtlich im Dezember beendet.

Durch parkende Autos im Bereich der Hausnummern 1 bis 3/5 war die Einsicht in der Kurve in Richtung Dorfstraße nicht gewährleistet. Es wurde eine erhebliche Unfallgefährdung befürchtet. Die Schilder für das absolute Halteverbot sind angemietet worden.

 

Gemäß §12 (1) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich scharfer Kurven verboten.

 

Nach Beendigung der Baustelle entfällt die Notwendigkeit für ein absolutes Halteverbot zur Unfallverhütung. Stattdessen wird an gleicher Stelle die Aufstellung eines eingeschränkten Halteverbots empfohlen.

Beim beschränkten Halteverbot ist das Ein- und Aussteigen aus dem KfZ, Be- und Entladen, sowie das Halten erlaubt. Ladevorgänge sind kurz zu halten.

 

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