Vorlage - 2020/006/242
Sachverhalt:
Die Satzung sieht eine Einnahme- und Ausgabeplanung, die vom Wehrvorstand aufzustellen und von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, vor.
Die Mitgliederversammlung hat den in der Anlage beigefügten Einnahme- und Ausgabeplan beschlossen.
§ 4 Abs. 3 der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Stapelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Stapelfeld regelt, dass der Einnahme- und Ausgabeplan nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft tritt.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
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