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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/008/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2021 folgende monatliche Elterngebühren:

 

OGS-Gebühr:

Spätdienst:

Ferienbetreuung:

Mittagstisch:

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet und noch um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Grundlagen für die Gebührenkalkulation für die Benutzung der OGS Stapelfeld und für den Mittagstisch wurde anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:

 

-          Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der OGS einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen

-          107 Kinder OGS, 5 Kinder Spätdienst, 43 Kinder Ferienbetreuung, 8000 Portionen Mittagessen (61 angemeldete Kinder), Stand: 1. Halbjahr 2020/2021

 

Aufgrund dieser Grundlagen entstehen für 2020 Gesamtbetriebskosten in Höhe von 372.297,10 Euro (in 2020 = 278.547,10 Euro), welche zu einem gewissen Prozentsatz auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. Alleine bei den Personalkosten liegt die Erhöhung bei ca. 81.000 Euro. Dies ist zum größten Teil der notwendig gewordenen Kohortenbildung im Zuge der COVID-19-Pandemie geschuldet. Zur Erläuterung wird auf den beigefügten (nichtöffentlichen) Vermerk der Verwaltung vom 22.10.2020 verwiesen (Anlage 8).

 

Anliegend sind die Berechnungsgrundlagen (Anlagen 1-7 - nichtöffentlich) beigefügt. Im Jahr 2019 wurden Elterngebühren in Höhe von 48% der Betriebskosten bei den Kostenträgern OGS, Spätdienst und Ferienbetreuung festgelegt. Für 2020 lag der monatliche Elternanteil bei 50%. 

 

Betreuungsgebühren:

Wählt man in 2021 ereut eine Elternbeteiligung in Höhe von 50%, würden die Betreuungsgebühren im Durchschnitt um ca. 35% steigen und es würden sich folgende Gebühren ergeben:

Kostenträger

Vorschlag

aktuelle Gebühr

Differenz €

%

OGS 12-16 Uhr

       101,00  

               78,00  

     23,00  

29,49%

Spätdienst 16-17 Uhr

         31,00  

               22,00  

       9,00  

40,91%

Ferienbetreuung

         53,00  

               39,00  

     14,00  

35,90%

 

 

 

Alternativ wurde eine Berechnung mit 45% der Betriebskosten vorgenommen. Die Gebühren wären wie folgt:

Kostenträger

Vorschlag

aktuelle Gebühr

Differenz €

%

OGS 12-16 Uhr

         91,00  

               78,00  

     13,00  

16,67%

Spätdienst 16-17 Uhr

         28,00  

               22,00  

       6,00  

27,27%

Ferienbetreuung

         48,00  

               39,00  

       9,00  

23,08%

 

Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils des Schulverbandes an den Kosten.

 

Mittagstisch:

Da in der Personalkostensteigerung auch erhöhte Anteile für die Küchenkräfte vorhanden sind, würde die Gebühr bei Anwendung des Kostendeckungsgrades des Vorjahres (71%) eine Gebühr pro Essen von 5,37 Euro betragen. Derzeit liegt die Gebühr bei 4,40 Euro/Essen.

 

 

 pro Essen

aktuell pro Essen

 Differenz €

 %

Kostendeckung

Mittagstisch

            5,37  

                  4,40  

       0,97  

22,09%

71,0%

 

In der Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 16.03.2017 wurde festgehalten, dass die Gebühren pro Mahlzeit unter 5,00 Euro bleiben sollten. Wählt man einen Kostendeckungsgrad von 65%, ergibt sich eine Gebühr pro Essen in Höhe von 4,92 Euro. Diese Gebühr wurde auch im Jahr 2019 erhoben.

 

 

 pro Essen

aktuell pro Essen

 Differenz €

%

Kostendeckung

Mittagstisch

            4,92  

                  4,40  

       0,52  

11,77%

65,0%

 

Auch hier sind abweichende Gebührenfestsetzungen möglich, die jedoch zu Lasten des Schulverbandes gehen würden.

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird.  

 

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