Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/008/042
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenkalkulation OGS Stapelfeld ab 01.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 211.120.8-008
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Finanzausschuss vom Schulverband Stapelfeld
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Vorberatung
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18.11.2020
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Geplant
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Schulverbandsversammlung Stapelfeld
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Entscheidung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2021 folgende monatliche Elterngebühren:
OGS-Gebühr:
Spätdienst:
Ferienbetreuung:
Mittagstisch:
Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet und noch um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Grundlagen für die Gebührenkalkulation für die Benutzung der OGS Stapelfeld und für den Mittagstisch wurde anhand folgender Daten / Grundlagen vorgenommen:
- Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der OGS einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals (kalkulatorische Zinsen) und der Abschreibungen
- 107 Kinder OGS, 5 Kinder Spätdienst, 43 Kinder Ferienbetreuung, 8000 Portionen Mittagessen (61 angemeldete Kinder), Stand: 1. Halbjahr 2020/2021
Aufgrund dieser Grundlagen entstehen für 2020 Gesamtbetriebskosten in Höhe von 372.297,10 Euro (in 2020 = 278.547,10 Euro), welche zu einem gewissen Prozentsatz auf die Eltern in Form von Gebühren umgelegt werden. Alleine bei den Personalkosten liegt die Erhöhung bei ca. 81.000 Euro. Dies ist zum größten Teil der notwendig gewordenen Kohortenbildung im Zuge der COVID-19-Pandemie geschuldet. Zur Erläuterung wird auf den beigefügten (nichtöffentlichen) Vermerk der Verwaltung vom 22.10.2020 verwiesen (Anlage 8).
Anliegend sind die Berechnungsgrundlagen (Anlagen 1-7 - nichtöffentlich) beigefügt. Im Jahr 2019 wurden Elterngebühren in Höhe von 48% der Betriebskosten bei den Kostenträgern OGS, Spätdienst und Ferienbetreuung festgelegt. Für 2020 lag der monatliche Elternanteil bei 50%.
Betreuungsgebühren:
Wählt man in 2021 ereut eine Elternbeteiligung in Höhe von 50%, würden die Betreuungsgebühren im Durchschnitt um ca. 35% steigen und es würden sich folgende Gebühren ergeben:
Kostenträger | Vorschlag | aktuelle Gebühr | Differenz € | % |
OGS 12-16 Uhr | 101,00 | 78,00 | 23,00 | 29,49% |
Spätdienst 16-17 Uhr | 31,00 | 22,00 | 9,00 | 40,91% |
Ferienbetreuung | 53,00 | 39,00 | 14,00 | 35,90% |
Alternativ wurde eine Berechnung mit 45% der Betriebskosten vorgenommen. Die Gebühren wären wie folgt:
Kostenträger | Vorschlag | aktuelle Gebühr | Differenz € | % |
OGS 12-16 Uhr | 91,00 | 78,00 | 13,00 | 16,67% |
Spätdienst 16-17 Uhr | 28,00 | 22,00 | 6,00 | 27,27% |
Ferienbetreuung | 48,00 | 39,00 | 9,00 | 23,08% |
Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils des Schulverbandes an den Kosten.
Mittagstisch:
Da in der Personalkostensteigerung auch erhöhte Anteile für die Küchenkräfte vorhanden sind, würde die Gebühr bei Anwendung des Kostendeckungsgrades des Vorjahres (71%) eine Gebühr pro Essen von 5,37 Euro betragen. Derzeit liegt die Gebühr bei 4,40 Euro/Essen.
| pro Essen | aktuell pro Essen | Differenz € | % | Kostendeckung |
Mittagstisch | 5,37 | 4,40 | 0,97 | 22,09% | 71,0% |
In der Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 16.03.2017 wurde festgehalten, dass die Gebühren pro Mahlzeit unter 5,00 Euro bleiben sollten. Wählt man einen Kostendeckungsgrad von 65%, ergibt sich eine Gebühr pro Essen in Höhe von 4,92 Euro. Diese Gebühr wurde auch im Jahr 2019 erhoben.
| pro Essen | aktuell pro Essen | Differenz € | % | Kostendeckung |
Mittagstisch | 4,92 | 4,40 | 0,52 | 11,77% | 65,0% |
Auch hier sind abweichende Gebührenfestsetzungen möglich, die jedoch zu Lasten des Schulverbandes gehen würden.
Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird.